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Ladungssicherung


Als Ladungssicherung bezeichnet man das Sichern von Ladungen (Frachtgütern) im Straßenverkehr gegen die beim Transport auftretenden physikalischen Bewegungskräfte.

In der Straßenverkehrsordnung § 22 wird verlangt, dass Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.

Die Verantwortung der Ladungssicherung liegt beim Fahrer, Halter und beim Verlader. Verstöße können je nach Härtegrad als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern und Punkten im Verkehrsregister bestraft oder als Straftat mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Bei Überwachungsmaßnahmen der Polizei oder des BAG werden die Richtlinien VDI 2700a „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ herangezogen.

Mit unseren jährlichen Ladungssicherungskursen gewährleisten wir, dass unsere Mitarbeiter stets auf dem neuesten Kenntnisstand der Ladungssicherungsbestimmungen sind und diese anwenden.

Man unterscheidet zwei unterschiedliche Arten der Ladungssicherung:

Kraftschlüssige Ladungssicherung
Hierfür verwenden wir Sperrstangen, Zurrgurte mit Kantenschutz und Antirutschmatten, die die Ladung am Verrutschen hindern. Um einen optimalen Kraftschluss herzustellen benutzen wir immer mindestens zwei dieser Sicherungsmittel.

Formschlüssige Ladungssicherung
Bei der formschlüssigen Ladungssicherung verladen wird die Ladung bündig und lückenlos mit den Wänden des Fahrzeugaufbaus und sichern sie mittels Schräg- oder Diagonalzurren. Evtl. unvermeidbare Lücken werden mit Keilen, Paletten usw. gefüllt.

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