Lenkzeitenregelung
Am 11. April 2007 sind die in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 neu geregelten Lenk- und Ruhezeiten in Kraft getreten.
Fahrtunterbrechung | Mindestens 45 Min. nach 4,5 Std. Lenkzeit Aufteilung in 1 Abschnitt von 15 Min. gefolgt von 1 Abschnitt von 30 Minuten zulässig |
Tägliche Lenkzeit | Maximal 9 Std. Erhöhung auf 10 Std. zwei mal pro Woche zulässig |
Tägliche Ruhezeit | Mindestens 11 Std. Aufteilung in 2 Abschnitte möglich. Dann sind aber mindestens 12 Std. Ruhezeit einzuhalten. Zuerst sind 3 dann 9 Std. zu nehmen Reduzierte tägliche Ruhezeit ist 3 mal zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten zulässig. Kein Ausgleich mehr vorgeschrieben Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens 9 Std. innerhalb von 30 Std.-Zeitraum |
Wöchentliche Lenkzeiten Wöchentliche Ruhezeit | Höchstens 56 Std. pro Woche (zwischen 2 wöchentl. Ruhezeiten) Höchstens 90 Std. (in 2 aufeinanderfolgenden WochenMindestens 45 Std. einschließlich einer Tagesruhezeit Verkürzung auf 24 Std. in einer Woche möglich, dann muss aber in der Vorwoche und in der Folgewoche eine Ruhezeit von jeweils mindestens 45 Std. eingehalten sein. Außerdem muss die Verkürzung auf 24 Std. innerhalb von drei Wochen ausgeglichen sein. Wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen |